Exzessiv oder normal? Rauchender Mieter muss nicht immer zahlen
6. 03. 2008 | Kategorie: Finanzielles
Die letzte Bastion der Raucher scheinen die eigenen vier Wände zu sein - sicher zum Unmut vieler Vermieter. Nach Verkündung des so genannten “Raucherurteils” des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 37/07) ist ein Mieter nämlich nur dann schadensersatzpflichtig, wenn durch “exzessives Rauchen” eine Renovierung notwendig wird. Sind die Raucherspuren durch “normale” Schönheitsreparaturen zu beseitigen, gibt es keinen Schadensersatz. “Normal”, sagt auch der Deutsche Mieterbund, sei Anstreichen und Tapezieren.
Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Mieterbundes, begrüßt das Urteil in einer Pressemitteilung und sieht auch keinen Nachteil für den vermieter: “Mit dieser Entscheidung wird der Vermieter auch nicht benachteiligt. Bei Verwendung einer wirksamen Renovierungsklausel im Mietvertrag muss der Mieter seine Abwohn- und Rauchspuren beseitigen. Anders nur, wenn die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Hier muss der Mieter nicht renovieren und im Regelfall auch als Raucher keinen Schadensersatz zahlen.“
(Foto: Andrzej Gdula / sxc.hu)
